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Der Führerschein `weg´, was nun?

 

Für alle, die das zweite Mal und/oder öfter den Führerschein wegen Alkohol über 1,5 Promille

abgeben mussten. Ich möchte hier keine Verharmlosung von Alkohol im Straßenverkehr betreiben,

sondern einige Anregungen und Hilfestellung zur Wiedererlangung des Führerscheines abgeben.

 

Inhalt:

          1.Vor dem Führerschein-Wiedererteilungsantrag

    2.Der Führerschein-Wiedererteilungsantrag

    3.Die Führerscheinstelle Noch nicht verhanden

    4.Die MPU             Noch nicht verhanden

    5.Der Psychologe   Noch nicht verhanden 

    6.Der Test              Noch nicht verhanden

 

1. Vor dem FS-Wiedererteilungsantrag

 

    Vor dem Antrag kann man erheblich viel Vorarbeit leisten, die einem bei der späteren  MPU

    nützlich sein kann.Wenn Sie das zweite Mal oder öfters den Führerschein wegen Alkohol (mit

    steigender Promille-Zahl) entzogen bekommen haben, empfiehlt es sich sogenannte Leberwerte

    (enthalten in einem großen Blutbild)erstellen zu lassen.

     

     

    „Wertetabelle“

     

         Denn sind diese Werte erhöht, kann es sein, dass die ersten 700-1000 DM für die MPU

    umsonst sind. In schweren Fällen (z.Bsp. über 1,5 Promille) wird der Psychologe von

    Alkoholismus ausgehen und Sie müssen ihm erklären, warum Sie kein Alkoholiker sind.

    Deshalb frühzeitig die Leberwerte erstellen lassen und alle 1,5 – 2 Monate wiederholen.

    Zusätzlich beim Hausarzt eine Überweisung zu einem Psychologen fordern, mit der

    Begründung, dass man z. Bsp. Ein Problem mit Alkohol hat und sich fachkundig untersuchen

    bzw. helfen lassen möchte.Diese Untersuchung wird in den meisten Fällen von den

    Krankenkassen bezahlt, ebenso wie die Erstellung der Blutbilder.

     

    Wichtig:

    Kopieren Sie die Blutwerte oder lassen Sie sich eine Kopie vom Hausarzt geben und nehmen

    Sie diese später zur MPU mit. Ebenso einen kurzen Bericht des Psychologen über die

    Sitzungen mit dem Inhalt wie z. Bsp. Seit wann man in Behandlung ist, wie viele Sitzungen man

    bis jetzt schon hatte, sowie ein Zwischenbericht und eine Prognose.

     

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufarbeitung sämtlicher früherer Straftaten in Verbindung

    mit dem Straßenverkehr, auch wenn sie über zehn Jahre zurückliegen. Es werden zwar die alten

    Unterlagen im KBA (Kraftfahrtbundesamt) in Flensburg gelöscht, sind aber weiterhin auf den

    einzelnen Führerscheinstellen weiterhin in den Akten vorhanden. In bestimmten Fällen (ab 2 Promille)

    werden diese alten Fälle mitberück-sichtigt.

    Bei Mehrfachentzügen und über 2 Promille ist unbedingt absolute Abstinenz einzuhalten

    und zwar mindestens ein Jahr vor der MPU, um dem Vorurteil des Gutachters hinsichtlich

    Alkoholismus vorzubeugen. Die Abstinenz muß eine sogenannte „zufriedene Abstinenz“ sein,

    das heißt, man muß Vorteile über das Leben ohne Alkohol aufzählen können (am Besten anhand

    von Beispielen und diese muß man überzeugend den Gutachtern ver-mitteln).

     

     

     

    2. Der Führerschein-Antrag

     

    Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrzeit gestellt werden. Falls

    aber die Leberwerte nicht in Ordnung sein sollten, ist es nicht zu empfehlen den Antrag

    zu stellen, da dieser Antrag einen Verwaltungsakt in Gang setzt und sollte dieser Antrag

    dann abgelehnt werden, sind die entstandenen Kosten, die im Voraus zu bezahlen sind,

    für die Katz. Deshalb lieber noch einige Zeit warten, bis die Werte soweit in Ordnung sind

    und abstinent leben.

    Zusätzlich kann man für sich selbst einen KBA-Auszug beantragen, indem man ein Schreiben

    verfasst, welches man beim zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen muss, diese

    Beglaubigung und der Auszug sind kostenpflichtig.

    Falls in diesem Auszug diverse Alkoholdelikte, die länger als sieben Jahre her sind, nicht

    aufgeführt sind, ist es unbedingt zu empfehlen, bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht zu

    verlangen (man sollte sich jedoch nicht irgendwie fahrlässig äußern oder negativ auftreten, da

    man nicht weiß, in welcher Art und Weise die Sachbearbeiter mit den MPU-Gutachtern in

    Kontakt stehen).

 

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