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Der Führerschein `weg´, was nun?
Für alle, die das zweite Mal und/oder öfter den Führerschein wegen Alkohol über 1,5 Promille abgeben mussten. Ich möchte hier keine Verharmlosung von Alkohol im Straßenverkehr betreiben, sondern einige Anregungen und Hilfestellung zur Wiedererlangung des Führerscheines abgeben.
Inhalt: 1.Vor dem Führerschein-Wiedererteilungsantrag 2.Der Führerschein-Wiedererteilungsantrag 3.Die Führerscheinstelle Noch nicht verhanden 4.Die MPU Noch nicht verhanden 5.Der Psychologe Noch nicht verhanden 6.Der Test Noch nicht verhanden
1. Vor dem FS-Wiedererteilungsantrag
Vor dem Antrag kann man erheblich viel Vorarbeit leisten, die einem bei der späteren MPU nützlich sein kann.Wenn Sie das zweite Mal oder öfters den Führerschein wegen Alkohol (mit steigender Promille-Zahl) entzogen bekommen haben, empfiehlt es sich sogenannte Leberwerte (enthalten in einem großen Blutbild)erstellen zu lassen.
„Wertetabelle“
Denn sind diese Werte erhöht, kann es sein, dass die ersten 700-1000 DM für die MPU umsonst sind. In schweren Fällen (z.Bsp. über 1,5 Promille) wird der Psychologe von Alkoholismus ausgehen und Sie müssen ihm erklären, warum Sie kein Alkoholiker sind. Deshalb frühzeitig die Leberwerte erstellen lassen und alle 1,5 – 2 Monate wiederholen. Zusätzlich beim Hausarzt eine Überweisung zu einem Psychologen fordern, mit der Begründung, dass man z. Bsp. Ein Problem mit Alkohol hat und sich fachkundig untersuchen bzw. helfen lassen möchte.Diese Untersuchung wird in den meisten Fällen von den Krankenkassen bezahlt, ebenso wie die Erstellung der Blutbilder.
Wichtig: Kopieren Sie die Blutwerte oder lassen Sie sich eine Kopie vom Hausarzt geben und nehmen Sie diese später zur MPU mit. Ebenso einen kurzen Bericht des Psychologen über die Sitzungen mit dem Inhalt wie z. Bsp. Seit wann man in Behandlung ist, wie viele Sitzungen man bis jetzt schon hatte, sowie ein Zwischenbericht und eine Prognose.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufarbeitung sämtlicher früherer Straftaten in Verbindung mit dem Straßenverkehr, auch wenn sie über zehn Jahre zurückliegen. Es werden zwar die alten Unterlagen im KBA (Kraftfahrtbundesamt) in Flensburg gelöscht, sind aber weiterhin auf den einzelnen Führerscheinstellen weiterhin in den Akten vorhanden. In bestimmten Fällen (ab 2 Promille) werden diese alten Fälle mitberück-sichtigt. Bei Mehrfachentzügen und über 2 Promille ist unbedingt absolute Abstinenz einzuhalten und zwar mindestens ein Jahr vor der MPU, um dem Vorurteil des Gutachters hinsichtlich Alkoholismus vorzubeugen. Die Abstinenz muß eine sogenannte „zufriedene Abstinenz“ sein, das heißt, man muß Vorteile über das Leben ohne Alkohol aufzählen können (am Besten anhand von Beispielen und diese muß man überzeugend den Gutachtern ver-mitteln).
2. Der Führerschein-Antrag
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrzeit gestellt werden. Falls aber die Leberwerte nicht in Ordnung sein sollten, ist es nicht zu empfehlen den Antrag zu stellen, da dieser Antrag einen Verwaltungsakt in Gang setzt und sollte dieser Antrag dann abgelehnt werden, sind die entstandenen Kosten, die im Voraus zu bezahlen sind, für die Katz. Deshalb lieber noch einige Zeit warten, bis die Werte soweit in Ordnung sind und abstinent leben. Zusätzlich kann man für sich selbst einen KBA-Auszug beantragen, indem man ein Schreiben verfasst, welches man beim zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen muss, diese Beglaubigung und der Auszug sind kostenpflichtig. Falls in diesem Auszug diverse Alkoholdelikte, die länger als sieben Jahre her sind, nicht aufgeführt sind, ist es unbedingt zu empfehlen, bei der Führerscheinstelle Akteneinsicht zu verlangen (man sollte sich jedoch nicht irgendwie fahrlässig äußern oder negativ auftreten, da man nicht weiß, in welcher Art und Weise die Sachbearbeiter mit den MPU-Gutachtern in Kontakt stehen).
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